Muss ich E-Rechnungen schicken?
Beantworten Sie wenige Fragen zu einer Rechnung. Die Antwort folgt dem Umsatzsteuergesetz und nennt den Paragrafen, verlinkt mit dem amtlichen Text. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser.
Termine und Ausnahmen in Kürze
- Seit 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen anderer inländischer Unternehmen empfangen können (§ 14 UStG; ein E-Mail-Postfach genügt).
- Rechnungen für Umsätze in 2025 und 2026 dürfen bis 31. Dezember 2026 noch auf Papier geschickt werden, oder als PDF, wenn der Kunde zustimmt (§ 27 Abs. 38 UStG).
- Rechnungen für Umsätze im Jahr 2027 dürfen bis 31. Dezember 2027 auf Papier oder, wenn der Kunde zustimmt, als PDF geschickt werden, aber nur, wenn Ihr Gesamtumsatz 2026 höchstens 800.000 € betrug; EDI mit Zustimmung des Kunden bleibt bis dahin ebenfalls erlaubt (§ 27 Abs. 38 UStG).
- Ab 1. Januar 2028 müssen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen E-Rechnungen sein. Rechnungen bis 250 € (nicht bei § 13b UStG), Fahrausweise und Rechnungen von Kleinunternehmern nach § 19 UStG dürfen immer sonstige Rechnungen sein (§§ 33, 34, 34a UStDV).
Im Gesetz nachgelesen am 26.10.2026. Dies ist keine Steuerberatung.