E-Rechnung prüfen, lesen und erstellen
Öffnen Sie eine XRechnung oder ZUGFeRD-Datei, sehen Sie sie als normale Rechnung und erfahren Sie in klaren Worten, gegen welche offizielle Regel sie verstößt. Alles läuft in Ihrem Browser: Ihre Rechnungen verlassen Ihr Gerät nicht.
E-Rechnung prüfen und öffnen
XML- oder PDF-Datei hineinziehen. Sie sehen die Rechnung, jede verletzte Regel des offiziellen KoSIT-Regelwerks mit dem, was zu ändern ist, und bei ZUGFeRD jede Abweichung zwischen PDF und Datensatz.
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Muss ich E-Rechnungen schreiben?
Wenige Fragen zu Ihrem Unternehmen und Ihrem Kunden. Die Antwort nennt den Paragrafen, aus dem sie folgt.
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XRechnung und ZUGFeRD erstellen
Rechnung einmal erfassen, beide Formate erhalten, vor dem Herunterladen nach den offiziellen Regeln geprüft. Einmalpreis, kein Abo.
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Die Termine
- Seit 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen anderer inländischer Unternehmen empfangen können (§ 14 UStG; ein E-Mail-Postfach genügt).
- Für Umsätze bis 31. Dezember 2026 darf die Rechnung noch auf Papier sein, oder ein PDF, wenn der Kunde zustimmt (§ 27 Abs. 38 UStG).
- Für Umsätze im Jahr 2027 sind Papier oder PDF nur erlaubt, wenn Ihr Gesamtumsatz 2026 höchstens 800.000 € betrug; EDI mit Zustimmung des Kunden bleibt ebenfalls erlaubt (§ 27 Abs. 38 UStG).
- Ab 1. Januar 2028 müssen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen E-Rechnungen sein. Rechnungen bis 250 € und Rechnungen von Kleinunternehmern nach § 19 UStG dürfen sonstige Rechnungen bleiben (§§ 33, 34a UStDV).
Im Gesetz nachgelesen am 26.10.2026. Keine Steuerberatung.